Abmahnung wegen "Endgegner" Motiv

Seit 2008 vertreiben wir ein Shirtmotiv mit dem Aufdruck "Endgegner".

Am 13.09.2010 wurde "Endgegner" als Wortmarke registriert. Daraufhin wurden wir jetzt abgemahnt und sollen Schadensersatz und Anwaltskosten in nicht unerheblichen Maße übernehmen.

Um den Sachverhalt zu klären, sind wir jetzt den risikoreichen Weg einer Feststellungsklage gegangen. Es ist rechtlich übrigens in Deutschland in Ordnung eine Marke zu registrieren auf Wörter, die schon benutzt werden, und danach die Nutzer abzumahnen. Das können wir nicht angreifen, also fußt unsere juristische Argumentation darauf, dass wir das Wort nicht im Sinne einer Marke nutzen.

Dazu die Details von unserem Anwalt Dominik Boecker:

"Das deutsche Patent und Markenamt trägt immer wieder auch allgemein übliche Begriffe als Marken für den Bereich Bekleidung ein. Das ist Grundsatz nach nichts Falsches, weil diese Begriffe für den Bereich Bekleidung durchaus als Marke fungieren könnten.
Wir halten es aber für falsch, wenn auf Grundlage dieser Marken nach unserer Auffassung zweifelhafte Abmahnungen ausgesprochen und Abmahngebühren in Höhe von über 1.000 EUR geltend gemacht werden.

Zweifelhaft sind solcherlei Abmahnungen nicht nur deswegen, weil nicht nur das Landgericht Köln in dem Verfahren um die Markenverletzung durch Aufdruck von "Kölsche Jung" auf ein T-Shirt ausgeurteilt hat, dass "Andererseits begegnen dem Verkehr in jüngerer Zeit auch immer wieder Aussagen, Sprüche oder Aufforderungen - wie sie einem früher etwa als Aufkleber auf PKW begegneten - nunmehr als großflächige Aufdrucke auf T-Shirts. In diesen Fällen wird das T-Shirt von seinem Träger als Kommunikationsmittel genutzt, um öffentlich ein "Statement" abzugeben. In diesen Fällen kommt diesen auf T-Shirts aufgedruckten Aussagen keinerlei herkunftshinweisende Funktion zu.".

Auch das Kammergericht Berlin hat im Verfahren "Held der Arbeit" ähnlich entschieden:
"Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken geht der Verkehr bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis. Ob dies der Fall ist, bedarf vielmehr einer Beurteilung im jeweiligen Einzelfall. Der Verkehr wird Bezeichnungen, die ihm als Produkthinweis für Bekleidungsstücke bekannt sind, ebenfalls als Herkunftshinweis auffassen, auch wenn sie auf der Außenseite der Kleidung angebracht sind.".

Gewichtigstes Argument sind nach unserer Auffassung aber die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in den Verfahren um "DDR" und "CCCP":
"Denn anders als bei eingenähten Etiketten auf der Innenseite von Bekleidungsstücken (hierzu BGH, Beschl. v. 24.4.2008 - I ZB 21/06, GRUR 2008, 1093 Tz. 22 = WRP 2008, 1428 - Marlene-Dietrich-Bildnis I) geht der Verkehr nach den Feststellungen des Berufungsgerichts bei Wörtern und Symbolen, die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken angebracht sind, nicht generell davon aus, es handele sich um einen Herkunftshinweis."

Die Frage, ob die aktuell abgemahnte Zeichenfolge "Endgegner" einen Herkunftshinweis darstellt, und damit der Aufdruck eine Verletzung der Marke darstellt, klären wir grade mittels einer negativen Feststellungsklage beim Landgericht Köln.

  • Endgegner
    3Dsupply-Kunde nach Bekanntwerden der Abmahnung gegen sein Lieblings-Shirt... (Scherz)
  • Endgegner
    Kunde wünscht uns juristischen Erfolg! (Scherz)

6 Kommentare

  • Teo
    29.09.2011
    Och nö... wieso bleiben diese Patenttrolle nicht einfach in ihren unterirdischen Höhlen und tun so, als würden sie das Rad wieder neu erfinden? Darf man fragen, welche Firma dahinter steckt?
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  • ItzyBitzy
    29.09.2011
    bestimmt bushido und co...der hat den begriff schon lange vor 2010 benutzt und vermarktet...(is aber nur ne vermutung)
    • parkercharity
      29.09.2011
      What to Look for in a Hard Drive That You Are Purchasing? When you are going to <a href="http://www.harddrivestore.org/">buy laptop hard drive</a>, it is extremely important to look for one that is going to be fast and large enough to accommodate all of your files and data needs. It <br>Yeah, it's just what I need, I'm about to have a new one <br>I always use Dell Hard Disk Drives, what about you, guys? <br>Gateway!!!lol
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  • TheCuda
    29.09.2011
    Wer auch immer es sein mag: Er/sie/es braucht offensichtlich Geld. Sonst würde so eine lächerliche Patentklage gar nicht eingereicht werden. Patente gibt es schon seit Jahrzehnten. Wieso kommt das plötzlich so in Mode so viele Patentklagen einzureichen? Patentkläger gehören allesamt an nem Baum aufgeknüpft, gevierteilt und erschossen.
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  • LSteinke
    29.09.2011
    Die haben doch einen an der Waffel. So, bin mal weg. Will "Zwischenboss" und "Trash-Mob" registrieren lassen.
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  • aphexx
    29.09.2011
    da wird ein unheimlicher schindluder getrieben mit diesen abmahnanwälten. der endgegner(endverbraucher) wird dabei nicht geschützt von den Regierigen
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